Hier zeige ich ein Beleg von Mindelheim 27.07.1939 nach Zürich 8 der Vorgeprüft wurde, da der Absender eine Briefmarkentauchgenehmigung wurde er zugelassen für den Versand. Dazu der Siegel vom Hauptzollamt.
dort steht: "Dieser Briefumschlag ist richtig frankiert, deshalb nichts zurückgeben." Könnte evtl. ein Vermerk des Empfängers sein für die Verrechnung des Tauschwerts, bin aber nicht sicher. Die Information an sich könnte stimmen: 41 RPf. (Porto Doppelbrief = 40 RPf.) wäre stimmig.