Brief aus München 13. August 1942 nach Zürich I als Inhalt war eine Drucksache (Danksagung). Da Privatdrucksache nicht zulässig waren nach der Verordnung über der Nachrichtenverkehr vom 02.04.1940 wurde sie entnommen und dafür legte der Zensor der Zettel EZ2.5 in den Umschlag.